E-Rechnung

E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 tritt das E-Rechnungsgesetz in Kraft, das die elektronische Rechnungsstellung für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze verpflichtend macht. Gemäß dem aktuellen Richtlinienentwurf müssen alle Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden können, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Zu den akzeptierten Formaten gehören unter anderem die XRechnung und ZUGFeRD.
Vorteile der E-Rechnung für Unternehmen
- Effizientere Arbeitsabläufe: Medienbruchfreie Prozesse ermöglichen ortsunabhängiges Arbeiten.
- Weniger Zeitaufwand: Eliminierung manueller, fehleranfälliger Dateneingaben.
- Niedrigere Kosten: Einsparungen durch den Verzicht auf Papier und Portokosten.
- Mehr Transparenz: Besserer Überblick und leichtere Zusammenarbeit mit Steuerberatern.
- Optimiertes Cash-Management: Einhaltung von Skontofristen durch schnellere Eingangsrechnungen und beschleunigte Folgeprozesse wie das Mahnwesen durch zügige Rechnungsausgänge.

Was ist eine E-Rechnung?
E-Rechnung nach Norm EN 16931
Eine E-Rechnung, entspricht der europäischen Norm EN 16931. Sie besteht aus strukturierten Daten, die in einem bestimmten Format vorliegen, das von Computersystemen leicht gelesen, verarbeitet und archiviert werden kann.
E-Rechnungen können in verschiedenen elektronischen Formaten vorliegen, einschließlich ZUGFeRD, XML oder EDI (Electronic Data Interchange).
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Die E-Rechnungspflicht ab 2025
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