Digitalisierung durch staatliche Förderung
Seit 2020 übermitteln Unternehmen ihre Rechnungen an öffentliche Auftraggeber bereits im E-Rechnungsformat.
Für Empfänger und Ersteller von Rechnungen im B2B Bereich zwischen inländischen Unternehmen bringt das Jahr 2025 Änderungen mit sich. Das Wachstumschancengesetzt beinhaltet, dass ab 2025 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2027 E-Rechnungen empfangen bzw. versenden müssen. Mach einer denkt nun wohl, dass PDF Rechnungen ausreichen würden. Dem ist aber nicht so.
E-Rechnungsformate sind Formate nach der europäischen Norm 16931, worunter die Form einer PDF nicht fällt. Die gängigsten Formate sind ZUGFeRD oder X-Rechnungen. Teilweise sind die Formate ohne entsprechende Softwarelösungen kaum lesbar.
- X-Rechnungen: Eine X-Rechnung ist ein XML Datensatz welcher Rechnungsinformationen strukturiert zusammenfasst. Das Ziel der X-Rechnung war es eine nationale verlässliche Lösung für öffentliche Auftraggeber und Dienstleister der Verwaltung zu schaffen. (Quelle: xeinkauf.de)
- ZUGFeRD: steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“ Die ZUGFeRD Rechnung liefert sowohl ein strukturiertes XML Format als auch ein dazugehöriges PDF-Format. Dies ermöglicht dem Empfänger sowohl maschinell als auch manuell die Rechnung zu lesen. (Quelle: ferd-net.de)
Viele Unternehmen haben bisher keinen elektronischen Rechnungseingang. Im Zuge der E-Rechnungspflicht rückt das Thema immer mehr in den Vordergrund. Vorteile gegenüber dem manuellen Prozess sind nicht von der Hand zu weisen. Allerdings müssen Unternehmen dafür auch Investitionen tätigen. In einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit suchen Unternehmen nach Möglichkeiten Investitionen gezielt einzusetzen. Viele Unternehmen wissen aber nicht, dass sie sich den Umstieg teilweise durch Förderprogramme finanzieren können.
Das go-Digital Programm – von dem die Prooffice ein zertifizierter Partner ist 😉 – fördert kleine und Mittelständische Unternehmen unteranderem um ihre Prozesse digitaler zu gestallten.
Wer kann gefördert werden?
- Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen €
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Wie hoch ist die Förderung?
Erfahren Sie mehr in unserem anstehenden Webinar am 27.06.2024