E-Rechnung

Achtung

E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt das E-Rechnungsgesetz in Kraft, das die elektronische Rechnungsstellung für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze verpflichtend macht. Gemäß dem aktuellen Richtlinienentwurf müssen alle Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden können, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Zu den akzeptierten Formaten gehören unter anderem die XRechnung und ZUGFeRD.

Vorteile der E-Rechnung für Unternehmen

Frau sitzt am PC

Was ist eine E-Rechnung?

E-Rechnung nach Norm EN 16931

Eine E-Rechnung, entspricht der europäischen Norm EN 16931. Sie besteht aus strukturierten Daten, die in einem bestimmten Format vorliegen, das von Computersystemen leicht gelesen, verarbeitet und archiviert werden kann.

E-Rechnungen können in verschiedenen elektronischen Formaten vorliegen, einschließlich ZUGFeRD, XML oder EDI (Electronic Data Interchange). 

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Whitepaper:

Detaillierte Analyse & Praxisbeispiele

Whitepaper_Digitaler_Rechnungseingang

Für diejenigen, die tiefere Einblicke wünschen, bietet unser Whitepaper eine ausführliche Analyse des Rechnungseingangs. Es behandelt die technischen Anforderungen, rechtlichen Rahmenbedingungen und praxisnahe Beispiele:

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Schnell und Kompakt 

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Unser Onepager bietet Ihnen eine kompakte Übersicht über die Vorteile und wichtigsten Funktionen des digitalen Rechnungseingangs.

Webinar E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht ab 2025

Schauen Sie sich die Aufzeichnung unsere letzten Webinars über die E-Rechnungspflicht an.

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